DEMO-VORLAGE — Mustertext für AGB einer regulierten Anlagevermittlung. Vor Live-Schaltung von einem Anwalt für Wertpapieraufsichtsrecht prüfen und an die konkreten Leistungen der Allenby Group anpassen.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Allenby Capital Deutschland GmbH, Maximilianstraße 13, 80539 München (nachfolgend „Allenby") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde"), die im Rahmen des Angebots „Allenby Kapitalpilot" zustande kommen.

(2) Allenby erbringt Anlageberatungs- und Anlagevermittlungsdienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 und 4 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) auf Grundlage der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilten Erlaubnis (Lizenz-Nr. 10198765).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Allenby ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

(2) Mit Absenden des Kontaktformulars („Beratung anfordern") bittet der Kunde Allenby um eine unverbindliche Erstberatung. Ein Vertrag über die Erbringung von Anlageberatungs- oder Anlagevermittlungsleistungen kommt erst durch die schriftliche oder in Textform abgegebene Annahme eines individuellen Angebots durch beide Parteien zustande, frühestens nach Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Geeignetheits- und Angemessenheitstests nach § 64 WpHG.

(3) Vor Vertragsschluss erhält der Kunde sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen nach Art. 246b EGBGB einschließlich der Kosteninformationen gemäß § 63 Abs. 7 WpHG.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Allenby erbringt Leistungen im Bereich der Anlageberatung und Anlagevermittlung. Konkret umfasst dies, je nach gewähltem Tarif:

(2) Allenby ist kein Vermögensverwalter im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG. Allenby trifft keine Anlageentscheidungen für den Kunden. Jede Anlageentscheidung erfolgt ausschließlich durch den Kunden selbst.

(3) Allenby übernimmt keinerlei Garantie für den Anlageerfolg oder eine bestimmte Wertentwicklung. Anlageempfehlungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Empfehlung verfügbaren Informationen und Markteinschätzungen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Beratung erforderlichen Angaben (insbesondere zu Anlageerfahrung, finanzieller Situation, Anlagezielen, Risikobereitschaft) vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

(2) Änderungen seiner persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, die für die Beratung relevant sind, hat der Kunde Allenby unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Kunde hat die ihm überlassenen Zugangsdaten sorgfältig zu verwahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Den Verdacht einer unbefugten Nutzung hat er Allenby unverzüglich mitzuteilen.

§ 5 Vergütung

(1) Die Vergütung von Allenby richtet sich nach dem im individuellen Vertrag vereinbarten Tarif. Die aktuell gültigen Tarife sind auf der Webseite unter www.kapital-pilot.com/#gebuehren einsehbar.

(2) Die Vergütung versteht sich als jährlicher Prozentsatz des verwalteten Anlagevolumens und wird quartalsweise anteilig abgerechnet. Die Abbuchung erfolgt automatisch zum jeweiligen Quartalsende vom hinterlegten Referenzkonto.

(3) Sämtliche Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit anwendbar. Finanzdienstleistungen sind gemäß § 4 Nr. 8 UStG grundsätzlich umsatzsteuerbefreit.

(4) Allenby weist den Kunden vor Vertragsschluss vollständig auf alle Kosten und Zuwendungen Dritter (insbesondere Bestandsprovisionen der Depotbanken) gemäß § 70 WpHG hin.

§ 6 Kündigung

(1) Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden.

(2) Bei einer Kündigung wird die für das laufende Quartal anfallende Vergütung anteilig (pro rata temporis) bis zum Tag der wirksamen Kündigung berechnet. Bereits gezahlte Beträge werden anteilig erstattet.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Haftung

(1) Allenby haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Allenby nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Allenby haftet nicht für Marktrisiken, Kursschwankungen, Bonitätsrisiken der Emittenten oder allgemeine Marktrisiken, die mit der jeweiligen Anlage verbunden sind. Diese Risiken trägt allein der Kunde.

(4) Die Haftung für entgangene Gewinne ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 8 Geldwäscheprävention

Allenby ist gesetzlich verpflichtet, die Identität des Kunden im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG) festzustellen und zu überprüfen. Der Kunde verpflichtet sich, hierfür alle erforderlichen Dokumente (Personalausweis, Wohnsitznachweis, ggf. Herkunftsnachweis der Anlagemittel) bereitzustellen.

§ 9 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 10 Streitbeilegung

(1) Allenby ist verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank teilzunehmen (siehe Impressum).

(2) Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Online-Streitbeilegungsplattform bereit.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Allenby und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.